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Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz besteht wahlweise im privaten und beruflichen Bereich sowie im Bereich der Teilnahme am Straßenverkehr für den Versicherungsnehmer und seines ehelichen,  eingetragenen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden sonstigen Ehepartners, soweit dieser am Wohnsitz des Versicherungsnehmer amtlich gemeldet ist.

Auch minderjährige und unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder sind bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben mitversichert.

 

Eine Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang.

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