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KFZ-Rückrufkostenversicherung

Bei der KFZ-Rückrufkostenversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für KFZ-Teile-Zulieferer.

Im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden versichert, die dadurch entsteht, dass auf Grund festgestellter, nach objektiven Tatsachen oder behördlicher Anordnung ein Rückruf von Kraftfahrzeugen zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführt wurde.

 

Der Versicherer leistet im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen sofern der Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wurde. Dabei unterscheidet der Versicherer die Deckung in Form der Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und die Haftung in Form der Leistung bei berechtigten Ansprüchen.

 

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