Navigation

Rechtsschutzversicherung

In der Firmen-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

 

Eine Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang.

 

Zusätzliche Informationen