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gewerbliche Kraftfahrzeugversicherung

Im Bereich der gewerblichen KFZ-Versicherung gibt es diverse Möglichkeiten den Fuhrpark einer juristischen Person zu versichern. In Abhängigkeit der Fuhrparkgröße und der gewerblichen Tätigkeit bieten die Versicherer Flotten- bzw. Rahmenverträge für die KFZ-Versicherung an. Dabei werden die Beiträge anhand von Stückbeiträgen ohne Schadenfreiheitsrabatte (SFR) und weiche Merkmale oder alternativ mittels Schadenfreiheitsrabatte und weiche Merkmale (Fahrzeugnutzer, nächtlicher Abstellplatz, Jahresfahrleistung etc.) kalkuliert.

 

Den Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt der Versicherungsnehmer selbst.

 

Die KFZ-Haftpflichtversicherung zählt zur gesetzlichen Pflichtversicherung und muss mindestens abgeschlossen werden, da ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Fahrzeugzulassung beim zuständigen Straßenverkehrsamt möglich ist.

 

Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Versicherungsumfang um den Schutzbrief, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, einer Insassenunfallversicherung sowie dem Auslandsschutz zu erweitern.

 

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung bieten die deutschen Versicherungsunternehmen die Kaskoversicherung an. Dabei wird in Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Innerhalb der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sowie Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Marderbiss.

 

Die Vollkaskoversicherung umfasst die Ereignisse der Teilkaskoversicherung sowie Unfälle und Mut- oder böswilligen Handlungen / Beschädigungen Dritter.

 

Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen besteht die Option die sog. GAP-Deckung (GAP = englisch für Lücke) innerhalb der Kaskoversicherung abzuschließen. Die Zusatzdeckung schützt den Versicherungsnehmer bzw. Leasing- / Kreditnehmer vor den finanziellen Einbußen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeuges, da die Differenz zwischen der Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag und der Leistung des Versicherers durch die GAP-Deckung getragen wird.

 

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